Gewährleistung
Conrad Electronic gewährleistet, dass die Produkte zum Zeitpunkt der Übergabe nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen Gebrauch aufheben oder mindern, sowie, dass die Produkte zum Zeitpunkt der Übergabe die zugesicherten Eigenschaften aufweisen.
Ergänzend hat der Kunde potentielle Ansprüche aus Garantieerklärungen der Hersteller vieler Produkte, die den Produkten beigefügt werden. Diese Ansprüche sind ausschließlich nur gegenüber dem Hersteller geltend zu machen. Conrad Electronic ist für die Ansprüche aus Garantieerklärungen der Hersteller nicht zuständig. Der Kunde hat sich diesbezüglich direkt an den Hersteller zu wenden.
Die Dauer der Gewährleistung beträgt 24 Monate ab Übergabe unter Vorlage der Originalkaufrechnung.
Conrad Electronic hat zunächst das Recht, entweder die mangelhafte Sache zu reparieren oder eine Ersatzleistung vorzunehmen. Gelingt die Reparatur nicht oder erfolgt keine befriedigende Ersatzlieferung, ist der Kunde berechtigt, entweder den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Mangel geringfügig und unerheblich ist.
Eigenschaften gelten als zugesichert, wenn diese entweder im Katalog oder auf der Homepage als solche gekennzeichnet sind.
Conrad Electronic übernimmt eine Gewährleistung bezogen auf die einzelnen bestellten Waren, nicht aber für Sachgesamtheiten, es sei denn, es wird diese ausdrücklich mit dem Kunden so vereinbart.
Eine Gewährleistung kann nicht für solche Mängel übernommen werden, die auf unsachgemäße Nutzung der Ware seitens des Kunden zurückzuführen sind.
Die Annahme des reklamierten Gerätes durch Conrad Electronic stellt kein Anerkenntnis eines Gewährleistungsanspruches dar.





