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    Ratgeber

    Brandschutz

    Brandschutz beinhaltet sämtliche Maßnahmen, die die Entstehung eines Brandes verhindern oder dessen Auswirkungen begrenzen. Er spielt für die Sicherheit in Unternehmen, Betrieben, öffentlichen Einrichtungen, Anlagen, Produktionsstätten, Ein- und Mehrfamilienhäusern und vielen anderen Bereichen des täglichen Lebens eine große Rolle. Welche Arten von Brandschutz es gibt und was zu einem Brandschutzkonzept gehört, erfahren Sie in unserem Ratgeber.



    Was versteht man unter Brandschutz?

    Brände entstehen häufig unerwartet und ohne Vorwarnung. Je nach Umgebung kann ein Funken oder Lichtbogen bereits ausreichend sein, um einen Schwelbrand oder gar eine Explosion hervorzurufen. In Kombination mit leicht brennbarem Material oder entzündlichen Gasen können sich kleine Brandherde rasend schnell ausbreiten, wobei sowohl die Flammen als auch der dabei entstehende Rauch großes Gefahrenpotenzial mit sich bringen.

    Feuer und Rauch sind lebensbedrohlich für Mensch und Tier, können hohe Sachschäden und Betriebsausfälle verursachen, Existenzgrundlagen vernichten und belasten darüber hinaus die Umwelt. Deshalb gilt es, der Entstehung und Ausbreitung von Bränden entgegenzuwirken. Das ist Aufgabe des Brandschutzes. Unter den Begriff fallen sämtliche Sicherheitsvorkehrungen, die dazu dienen, das Risiko einer Brandentstehung zu minimieren und die Auswirkungen im Brandfall so weit wie möglich einzugrenzen. 

    Wer Eigentümer oder Eigentümerin eines Gebäudes ist, Wohnungen, Häuser oder Einrichtungen vermietet, ein Geschäft führt, einen Betrieb leitet oder eine Anlage im Industrie- oder Produktionsbereich betreibt, ist für den Brandschutz in den betreffenden Räumlichkeiten verantwortlich und dazu verpflichtet, alle gesetzlichen Vorschriften, Regelungen und Bestimmungen dahingehend einzuhalten. 



    Vorbeugender Brandschutz vs. abwehrender Brandschutz

    Brandschutzkonzepte sind überaus vielseitig und finden in zahlreichen Bereichen des täglichen Lebens Anwendung. Im Wesentlichen werden zwei Arten des Brandschutzes differenziert: der vorbeugende Brandschutz und der abwehrende Brandschutz. Beide unterscheiden sich im Hinblick auf ihre jeweiligen Ziele und Maßnahmen.

    Der vorbeugende Brandschutz befasst sich mit der Brandverhütung. Hier geht es darum zu verhindern, dass es überhaupt zu einer Brandentstehung kommt. Ziel des vorbeugenden Brandschutzes ist es also, das Risiko einer Brandentwicklung weitgehend zu minimieren. Da das nicht immer gelingen kann, gehört es auch dazu, Möglichkeiten zu schaffen, entstehende Brände schnell zu lokalisieren und Mensch und Tier im Notfall Fluchtwege bereitzustellen. Dementsprechend beginnen die Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes bereits beim Entwerfen und Planen von Gebäuden. Dabei müssen gesetzliche Grundlagen in Form von Bauordnungen, Umweltschutzgesetzen und Feuerschutzgesetzen sowie das technische Sicherheitsrecht eingehalten werden.

    Der abwehrende Brandschutz greift erst dann, wenn es brennt. Er beinhaltet sämtliche Vorkehrungen, die im Brandfall getroffen werden. Ziel ist es hier, das Feuer zu löschen oder bestmöglich einzudämmen sowie Rettungs- und Evakuierungsmaßnahmen durchzuführen, um Gesundheit und Leben von Mensch und Tier zu erhalten und zu verhindern, dass Sachgüter beschädigt oder zerstört werden. Daneben gilt es, möglichst wenig Begleitschäden zu verursachen, die beispielsweise durch Löschmittel entstehen können. Der abwehrende Brandschutz ist wesentliche Aufgabe der Feuerwehr.



    Baulicher, anlagentechnischer und organisatorischer Brandschutz 

    Der vorbeugende Brandschutz ist von enormer Wichtigkeit, denn am sichersten ist es, wenn Rauch und Feuer gar nicht erst entstehen. Gliedern lässt sich der vorbeugende Brandschutz in drei Teilbereiche: den sogenannten baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz. Maßnahmen, die mit den Teilbereichen des vorbeugenden Brandschutzes verbunden sind, müssen in Ein- und Mehrfamilienhäusern, Unternehmensgebäuden und dergleichen ergriffen werden und sind in speziellem Umfang in Sonderbauten gefordert.

    Sonderbauten sind, wie der Name schon andeutet, einer besonderen Nutzung vorbehalten oder übersteigen eine bestimmte Höhe oder Quadratmeterzahl. Im Regelfall handelt es sich um Räume oder Anlagen, in denen sich vermehrt Menschen oder Tiere aufhalten oder Sachgüter befinden. Das können beispielsweise Industrie-, Lager- oder Fertigungshallen, Tierhaltungsanlagen, Beherbergungs-, Versammlungs- oder Verkaufsstätten, Krankenhäuser, Gesundheitszentren, Pflegeheime, Hochhäuser, Großgaragen, Kindertagesstätten, Schulen oder Hochschulen sein. In Deutschland ist für jeden größeren Bau die Erstellung eines Brandschutzgutachtens und eines Brandschutzkonzepts vorgeschrieben. Das Brandschutzgutachten muss von einem oder einer zugelassenen Brandschutzsachverständigen angefertigt und das Brandschutzkonzept mit den örtlichen Behörden abgestimmt sein.

    Aber was genau beinhalten die Teilbereiche des vorbeugenden Brandschutzes nun eigentlich genau? Wir geben Ihnen einen Überblick.

    Baulicher Brandschutz

    Der bauliche Brandschutz umfasst alle Maßnahmen und Bereiche, die mit dem Neubau oder der Sanierung von Gebäuden und baulichen Anlagen zusammenhängen.

    So ist beispielsweise vorgeschrieben, Bauteile mit einem ausreichend hohen Feuerwiderstand zu verwenden. Auch das Brandverhalten der Baustoffe, aus denen die Bauteile bestehen, ist zu berücksichtigen. Ebenso zum baulichen Brandschutz gehören eine Brandabschnittsplanung und eine Fluchtwegplanung. Bei der Brandabschnittsplanung geht es darum, ein Gebäude in mehrere Brandabschnitte aufzuteilen und diese durch Brandschutztüren oder Brandwände voneinander zu trennen. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass Feuer und Rauch von Raum zu Raum übergreifen und sich ausbreiten.

    Zweck der Fluchtwegplanung ist es, Wege einzurichten und mittels Fluchtwegschildern zu kennzeichnen, die im Brandfall schnell und sicher aus dem Gebäude heraus oder in einen geschützten Bereich führen. Auch die Brandbekämpfung, etwa mithilfe von Sprinkleranlagen oder Gaslöschanlagen, ist Teil baulicher Brandschutzmaßnahmen.


    Anlagentechnischer Brandschutz

    Der anlagentechnische Brandschutz überschneidet sich in Teilen mit dem baulichen Brandschutz. Hierunter fallen sämtliche technischen Anlagen und Einrichtungen, die der Erkennung und Lokalisierung entstehender Brände dienen sowie zu Alarmierungs-, Lösch- und Evakuierungszwecken eingesetzt werden.

    Das sind beispielsweise brandlastarme Elektroinstallationen, Brandmeldeanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Anlagen zur Löschwasserversorgung und -bevorratung, Not-, Flucht- und Rettungswegbeleuchtungen, selbsttätige Feuerlöschanlagen wie Sprinkler- und Gaslöschanlagen, manuell bedienbare Feuerlöscher usw. Sprinkleranlagen, Gaslöschanlagen und Brandmeldeanlagen sind die meistgenutzten Feuerlösch- und Meldeeinrichtungen.

    Sprinkleranlagen löschen Feuer, indem sie Wasser versprühen. Sie können Teil einer Brandmeldeanlage sein und darüber ausgelöst werden, es gibt aber auch autarke Anlagen mit eigener Steuerzentrale und solche, die von Hand aktiviert werden. Häufig werden Sprinkleranlagen in Büro- und Produktionsgebäuden sowie in Einkaufszentren eingesetzt.

    Gaslöschanlagen löschen Brände mithilfe gasförmiger Löschmittel, die je nach zugrundeliegender Substanz spezifische Reaktionen hervorrufen. So bewirken manche Löschmittel eine Sauerstoffreduktion der Luft, so dass das Feuer quasi erstickt. Da Gaslöschanlagen aufgrund der verwendeten Gase ein zusätzliches Sicherheitsrisiko bergen, werden sie nur dort verwendet, wo das Feuerlöschen mit Wasser irreversible Schäden zur Folge hätte. Das ist beispielsweise in Bibliotheken oder Rechenzentren der Fall.

    Brandmeldeanlagen sind komplexe Systeme, die aus einer Brandmeldezentrale als Steuerungsorgan und mehreren Meldern (bspw. Rauchmelder) und Signalgebern bestehen. Die Zentrale hat die Aufgabe, Gefahren- und Störmeldungen zu generieren und Brandschutzeinrichtungen anzusteuern, um beispielsweise Rauchableitungen zu öffnen oder Feuerschutztüren zu schließen. Viele professionelle Brandmeldeanlagen sind außerdem in der Lage, einen Notruf an die Feuerwehr abzusetzen.


    Organisatorischer Brandschutz

    Der organisatorische Brandschutz (auch betrieblicher Brandschutz genannt) beinhaltet die Erstellung von Alarmplänen, Brandschutzplänen und Brandschutzordnungen und die Ernennung von Brandschutzbeauftragen. Ebenfalls dazu gehören die Instandhaltung und Wartung von Brandschutzanlagen und Löschgeräten sowie Schulungen zum Umgang damit. Notfallmaßnahmen und Brandschutzordnung müssen gut sichtbar in Fluren und Räumen ausgehängt und Flucht- und Rettungswege gekennzeichnet sowie freigehalten werden.  

    Bauliche, anlagentechnische und organisatorische Brandschutzmaßnahmen sind fachlich aufeinander abzustimmen, um einen optimalen vorbeugenden Arbeitsschutz sicherzustellen und Mensch, Tier und Sachgut bestmöglich vor Schäden durch entstehende Brände zu schützen.



    Brandschutz in Betrieben und Unternehmen

    Bei Arbeitsstätten wie Betrieben und Unternehmen liegt die Verantwortung für den betrieblichen Brandschutz beim Arbeitgeber. Der Umfang der Brandschutzmaßnahmen richtet sich nach der Art der Arbeitsstätte, den darin ausgeführten Arbeiten sowie der Anzahl der Beschäftigten. Dabei ist es unerheblich, ob der Arbeitgeber Eigentümer oder Mieter des Betriebsgebäudes ist. Dem Arbeitgeber obliegt nach dem Arbeitsschutzgesetz die Verpflichtung, im Rahmen der organisatorischen Betriebsleitung geeignete Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten zu ergreifen.

    Solche Maßnahmen erstrecken sich über die Bereiche Brandschutzorganisation, Brandbekämpfung, Evakuierung der Beschäftigten und Erste Hilfe. Dazu gehört auch die Ausstattung mit Brandschutzeinrichtungen und Feuerlöschern, das Erstellen von Flucht- und Rettungsplänen, das Benennen von Brandschutzbeauftragten und betrieblichen Evakuierungshelfenden sowie die Unterweisung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.

    Der Arbeitgeber kann einen Teil der Aufgaben an sicherheitsbeauftragte Mitarbeitende delegieren und Brandschutzhelfende benennen, allerdings trägt er weiterhin die Verantwortung und haftet im Schadensfall. Die Beschäftigten sind wiederum verpflichtet, durch Umsicht zur Verhütung von Bränden und anderen Gefahrsituationen beizutragen.

    Zur Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gehört das Erstellen einer betrieblichen Brandschutzordnung. Die Brandschutzordnung enthält als spezielle Hausordnung Anweisungen zum Verhalten im Brandfall. Des Weiteren ist der Arbeitgeber nach den Arbeitsschutzgesetzen, der Betriebssicherheitsverordnung und einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften zu einer jährlichen Brandschutzunterweisung verpflichtet. Neue Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen erhalten diese bei Arbeitsantritt.

    Die Brandschutzunterweisung informiert über: a) technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen zur Brandverhütung am Arbeitsplatz, b) das Verhalten bei einem Brand, c) die Handhabung von Brandmeldern, d) den richtigen Einsatz von Feuerlöschern und Löschdecken und e) Flucht- und Rettungspläne zur Evakuierung gefährdeter Menschen. Die Brandschutzunterweisung sollte in Form eines Protokolls dokumentiert werden, das von allen Teilnehmenden unterschrieben wird.



    Das gehört in ein Brandschutzkonzept

    Ein Brandschutzkonzept beginnt bereits bei der Gebäudeplanung und dem Einsatz nicht brennbarer oder schwerentflammbarer Baustoffe in kritischen Zonen sowie der Trennung unterschiedlicher Nutzungsbereiche eines Gebäudes. Das Trennen der Betriebsbereiche entsprechend ihrer Risikoverhältnisse erschwert im Zusammenspiel mit selbstschließenden Rauch- und Feuerschutztüren die Brandentstehung und Brandausbreitung.

    Brandabschnitte sollen entstehende Brände eindämmen sowie eine wirksame Brandbekämpfung und Evakuierung ermöglichen.

    Besonders schutzbedürftige Räume wie Labore, IT-Anlagen oder Produktionsbereiche lassen sich durch Brandwände und Branddecken feuerbeständig abtrennen, die ein Übergreifen von Feuer und Rauch verhindern. Brandwände sind auch zwischen Gebäuden wirksam.

    Feuerhemmende Maßnahmen an Außenwänden und Dächern sowie das Sichern von elektrischen Leitungen, Rohren und Lüftungsschächten etwa durch Kabelabschottungen, Brandschutzkästen und Rohrummantelungen erhöhen die Feuerwiderstandsfähigkeit und wirken einer Brandausbreitung entgegen.

    In ein Brandschutzkonzept gehören auch Zugangsmöglichkeiten für die Feuerwehr und andere Rettungskräfte sowie Sicherheitstreppenhäuser und Rettungswege. Jedes Geschoss, in dem sich potenziell Menschen aufhalten, muss über zwei ins Freie führende Rettungswege verfügen, etwa über Rettungsleitern.

    Ein weiterer Aspekt des Brandschutzkonzepts ist die Sicherstellung einer ausreichenden Löschwasserversorgung. Wesentliche Komponenten in dem Zusammenhang sind Löschwasseranlagen, Steigleitungen, Hydranten und Wasserentnahmemöglichkeiten.



    Kaufkriterien für Brandschutztechnik – worauf kommt es an?

    Beim Kauf von Brandschutztechnik und -ausrüstung ist zunächst wichtig zu wissen, welche Brandschutzausstattung überhaupt erforderlich ist. Das hängt in erster Linie davon ab, welche Art von Gebäude oder Anlage eingerichtet werden soll und welche Normen, Vorschriften und Richtlinien dafür gelten. So werden an Betriebe mitunter andere Anforderungen gestellt als an Krankenhäuser oder Mietshäuser, wobei es teils große gemeinsame Schnittmengen gibt. Die Vorschriften für Betriebe und Unternehmen können abhängig von der Unternehmens- oder Betriebsgröße sowie der Anzahl der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen variieren. 

    Wichtige Komponenten einer Brandschutzausstattung sind beispielsweise Fluchtwegschilder. Sie dienen dazu, Flucht- und Rettungswege sowie Notausgänge eindeutig kenntlich zu machen. Damit das auch bei Dunkelheit gewährleistet ist, werden Sicherheits- und Notleuchten eingesetzt. Sie ermöglichen es, Flucht- und Rettungswege auch bei widrigen Lichtverhältnissen gut zu erkennen. Sicherheits- und Notbeleuchtungen können für den Dauerbetrieb oder mit Bereitschaftsschaltung ausgelegt sein. Sie sind in der Regel an das Stromnetz angeschlossen und schalten bei Unterbrechung der Stromversorgung auf eine unabhängige Batteriestromversorgung um.

    Feuerlöscher sind gebräuchliche Hilfsmittel zur Brandbekämpfung in Gebäuden und Anlagen. Die Ausstattung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern ist in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2) beschrieben. Welcher Feuerlöscher der richtige ist, hängt von der zugrundeliegenden Brandklasse und dem eingesetzten Löschmittel ab. Brennbare Stoffe sind in die Brandklassen A, B, C, D und F unterteilt. Abgestimmt auf die Verbrennungseigenschaften der einzelnen Brandklassen gibt es Feuerlöscher mit Pulver, Schaum oder Gas als Löschmittel.

    Viele Rauch- und Feuerschutztüren in Gebäuden sind Durchgangstüren und bleiben normalerweise geöffnet. Im Brandfall sollten sie jedoch geschlossen werden, um ein Übergreifen des Feuers auf andere Gebäudeteile zu verhindern. Rauch- und Feuerschutztüren schließen selbsttätig, andere Türen lassen sich mithilfe zugelassener Türschließer schließen. Dabei handelt es sich um Feststellanlagen mit Auslösevorrichtung, die dafür sorgen, dass die Türen bei Rauch und Feuer automatisch zugehen und sich ein Brand nicht so leicht ausbreiten kann. Türschließer zum Anschluss an eine Brandmeldeanlage erhalten den Schließimpuls von der Brandmeldezentrale. Sie lösen das Feststellgestänge und die Tür fällt zu. Türschließer zum Anschluss an einen Brand- oder Rauchmelder bzw. Türschließer mit integriertem Brand- oder Rauchmelder reagieren auf Rauch bzw. thermische Veränderungen und lösen die Feststellvorrichtung selbsttätig.



     

    Unser Praxistipp: Brandmeldeanlagen von Sachverständigen prüfen lassen

    Brandmeldeanlagen in Sonderbauten, die baurechtlich gefordert sind, müssen vor Inbetriebnahme durch eine bauaufsichtlich anerkannte, sachverständige und befugte Person geprüft werden – und zwar im Hinblick auf Wirksamkeit und Betriebssicherheit. Dazu müssen der sachverständigen Person die Baugenehmigung, der genehmigte Brandschutznachweis und die Anlagendokumentation ausgehändigt werden. Sollten Mängel festgestellt werden, müssen diese je nach Schwere sofort oder innerhalb einer bestimmten Frist behoben und nochmals von der sachverständigen Person überprüft werden. Die Prüfung ist alle drei Jahre zu wiederholen – falls grundlegende Veränderungen an der Anlage vorgenommen werden, auch eher.



    FAQ – häufig gestellte Fragen zum Thema Brandschutz

    Was versteht man unter dem Brandverhalten eines Baustoffs?

    Im Bauwesen versteht man unter dem Brandverhalten das Verhalten eines Baustoffs während einer Brandprüfung. Der Begriff des Brandverhaltens ist zu unterscheiden vom Begriff der Brennbarkeit, denn es geht nicht bloß darum, ob ein Stoff brennbar ist oder nicht, sondern auch darum, wie er sich bei Kontakt mit einer offenen Flamme verhält, also beispielsweise entflammt, Rauch entwickelt oder Tropfen bildet. Im Bauwesen werden Baustoffe nach ihrem Brandverhalten kategorisiert und in Baustoff- bzw. Brandklassen eingeteilt. In Deutschland erfolgt das nach DIN 4102, europäisch harmonisiert nach EN 13501-1.
     

    Welche Speziallösungen zur Brandbekämpfung gibt es?

    Ein ganzheitlicher Brandschutz berücksichtigt spezifische Risiken von Betrieben und Gebäuden. IT-Anlagen, Hochregallager, Photovoltaikanlagen, Stätten mit brennbaren Flüssigkeiten oder Produktionsbereiche zur Verarbeitung von Gefahrenstoffen stellen problematische potenzielle Brandschutzlasten dar. Aufgrund ihres Brandverhaltens benötigen sie in Ergänzung zu allgemeinen Brandschutzmaßnahmen Speziallösungen zur Brandvermeidung und Brandbekämpfung. Dafür stehen innovative Brandschutzprodukte zur Verfügung. Ein Beispiel sind Feuerschutzgranulate (auch Fireballs oder Pyrobubbles genannt), die aus thermisch und chemisch beständigem Siliziumdioxid-Glas bestehen und zum Löschen von Metallbränden in einem Hochtemperaturbereich von bis zu 1100°C einsetzbar sind. Das als Löschmittel für die Brandklassen A, B, D und F zugelassene Glasgranulat eignet sich auch zur Bekämpfung von Flüssigkeitsbränden, Kabelbränden, Feuer in elektrischen Anlagen sowie durch Energiespeicher wie Lithium-Ionen- und Lithium-Polymer-Batterien verursachte Brände. Im Brandfall schmilzt das Glasgranulat, legt sich mit Stickwirkung über den Brandherd und isoliert ihn. Beim Schmelzvorgang wird der Brandstelle Energie entzogen und das Glas bildet eine geschlossene Schicht über der Brandlast. Selbst bei starker punktueller Hitzeentwicklung wird so ein Brandausbruch verhindert. Da der Schmelzvorgang räumlich begrenzt ist, werden Löschschäden reduziert, was wiederum die Dauer der Betriebsunterbrechung verkürzt.
     

    Warum sind Gefahr- und Brandmelder so wichtig?

    Bei einem Brand sind kurze Reaktionszeiten entscheidend. Indem Feuer und Rauch schnellstmöglich detektiert und lokalisiert werden, verschafft man sich ein Zeitfenster, um Schutzmaßnahmen einzuleiten. Entsteht ein Brand in einem unbeaufsichtigten Bereich, beispielsweise einem Lager, Abstellraum, Treppenhaus, Keller oder Installationsschacht, kann es allerdings eine Weile dauern, bis selbiger erkannt wird. Brand-, Gas- und Rauchmelder können hier einen Zeitvorteil verschaffen. Sie helfen dabei, Feuer, Gase und Rauch frühzeitig zu erkennen, um unverzüglich Gegenmaßnahmen zu ergreifen und beispielsweise die Feuerwehr zu rufen. Aus diesem Grund sind sie wesentliche Komponenten in Brandschutzkonzepten von Unternehmen und in vielen Gebäuden baurechtlich vorgeschrieben. Die regelmäßige Prüfung und Wartung von Gefahr- und Brandmeldern sind verpflichtend.