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An der Definition eines geringwertigen Wirtschaftsguts (GWG) wurde auch für das Wirtschaftsjahr 2023 eine Anpassung vorgenommen. Wenn Ihnen als Unternehmer ein Vorsteuerabzug zusteht, beträgt die Grenze der Anschaffungskosten für ein GWG € 1.000 netto. Sollten Sie z.B. Kleinunternehmer sein, der nicht zur Regelbesteuerung optiert hat, sind die € 1.000 der Bruttoverkaufspreis.
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Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) abschreiben und Steuern sparen1.
Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren Anlagegütern können als Betriebsausgaben abgesetzt werden, wenn diese Kosten für das einzelne Anlagegut € 1.000 nicht übersteigen (geringwertige Wirtschaftsgüter). Dies kann unabhängig von der Behandlung im unternehmensrechtlichen Jahresabschluss erfolgen. Bei Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3 kann dieser Betrag im Jahr der Verausgabung voll abgesetzt werden. Wirtschaftsgüter, die aus Teilen bestehen, sind als Einheit aufzufassen, wenn sie nach ihrem wirtschaftlichen Zweck oder nach der Verkehrsauffassung eine Einheit bilden. Die vorstehenden Sätze gelten nicht für Wirtschaftsgüter, die zur entgeltlichen Überlassung bestimmt sind.
1) Hinweis: Hier handelt es sich um unverbindliche, allgemeine Informationen ohne Anspruch auf Vollständigkeit und ohne jegliche Gewähr. In jedem Fall sollten Sie zu Abschreibungsfragen und Optimierungsmöglichkeiten Ihren Steuerberater konsultieren.