Nach neuester Rechtsprechung hat die Hinweispflicht in § 49b Abs. 5 BRAO nicht nur berufsaufsichtliche Bedeutung.Umso wichtiger wird die Dokumentation des Hinweises auf die Gebührenabrechung nach dem Gegenstandswert. Diese vorvertragliche Pflicht kann kein Bestandteil der Vollmacht sein. Zur einfachen Dokumentation Format: DIN A5 quer Packung: 100 Stück
Beschreibung
Nach neuester Rechtsprechung hat die Hinweispflicht in § 49b Abs. 5 BRAO nicht nur berufsaufsichtliche Bedeutung.Umso wichtiger wird die Dokumentation des Hinweises auf die Gebührenabrechung nach dem Gegenstandswert. Diese vorvertragliche Pflicht kann kein Bestandteil der Vollmacht sein. Zur einfachen Dokumentation Format: DIN A5 quer Packung: 100 Stück