EU-Leuchtstofflampenverbot - Frühzeitig planen und vorbereiten
Die EU-Kommission hat mit der Überarbeitung der sogenannten RoHS-Richtline 2011/65/EU und der EU-Ökodesign-Verordnung 2019/2020 strenge ökologische Designvorgaben für Leuchtmittel definiert. Daher dürfen quecksilberhaltige und ineffiziente Leuchtmittel ab bestimmten Stichtagen EU-weit nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Eine frühzeitige Planung bewahrt Ihr Unternehmen vor einem Engpass und hilft, Kosten und Energie zu sparen.
Vorhandene Leuchtmittel müssen nicht sofort ausgetauscht werden. Der Abverkauf bzw. der Erwerb und die Verwendung von Lagerware sind weiterhin gestattet. Bei Conrad finden Sie nach wie vor eine große Auswahl an traditionellen Leuchtmittlen.
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Technologiewechsel als Herausforderung - Welche Optionen haben Sie?
Die Umrüstung auf LED-Leuchtmittel kann aufgrund der unterschiedlichen Ausgangssituationen und der zahlreichen Ersatzprodukte eine Herausforderung darstellen. Wir haben Ihnen in einer kurzen Übersicht die Möglichkeiten zur Umrüstung zusammengefasst und empfehlen vorab eine entsprechende Lichtplanung und die Beratung durch eine Elektrofachkraft.
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