Elektronische Rechnung - vielfältige Möglichkeiten bei Conrad

Für eine effizientere Abwicklung Ihrer Beschaffung ist die elektronische Rechnung ein wichtiger Baustein. Wir bieten Ihnen hier verschiedenste Möglichkeiten an:

  • Rechnung als PDF per E-Mail

  • Rechnungsversand über Dienstleister

  • Versand der Rechnugn über direkte Anbindung

  • Rechnungs-Nachdruck über Ihr "Online Kundenkonto (Mein Konto)"

  • eBund Rechnung

Rechnung als PDF per E-Mail

Dafür benötigen wir lediglich Ihre gewünschte E-Mail-Adresse. Diese wird bei Ihrem Kundenkonto hinterlegt und ab dann erfolgt der Versand des Rechnungsbeleges per E-Mail.

Rechnungsversand über Dienstleister

Der Versand der elektronischen Rechnung kann auch über Dienstleister erfolgen. Über diese Partner können wir die Rechnungen versenden: Ariba, DIG, Jaggaer (P4T).

Rechnungsversand über direkte Anbindung

Versand der Rechnung über direkte Anbindung an Ihr System. Folgende Übertragungswege stehen hier für Sie zur Verfügung:

AS/2, OFTP2, HTTPS, SFTP, X.400, API

Sie geben uns das gewünschte Rechnungsformat vor (z.B. cXML oder iDOC). Natürlich unterstützen wir alle gängigen Standards und Formate. 

Conrad bietet allen Bundesdienststellen seit 01.01.2014 die elektronische Rechnungslegung an.

Was ist eine e-Rechnung?

Die e-Rechnung an den Bund ist Teil der Umsetzung von strategischen Zielsetzungen des Bundes. Dabei sollen im Zusammenspiel mit den Vertragspartnern des Bundes papierlose Prozesse durch die Einbringung und Verarbeitung von strukturierten Rechnungen in elektronischer Form weiter unterstützt werden. Rechnungen im PDF-Format gelten nicht als e-Rechnung.

Eine elektronische Rechnung (e-Rechnung) ist eine Rechnung, die in einem elektronischen Format ausgestellt, gesendet, empfangen und verarbeitet wird. Die e-Rechnung wird nur dann als Rechnung anerkannt, wenn die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts sowie die Lesbarkeit gewährleistet sind. Die E-Rechnung hat zumindest die im § 11 Abs. 1 UStG 1994 genannten Rechnungsmerkmale zu enthalten.
 

Wer kann die elektronische Rechnung verwenden?

Bundesdienststellen sind alle Bundesministerien und deren nachgeordnete Dienststellen sowie das Parlament, die Präsidentschaftskanzlei, der Verwaltungsgerichtshof, der Verfassungsgerichtshof, die Volksanwaltschaft und der Rechnungshof.
 

Wie kann ich die e-Rechnung aktivieren lassen?

Wir benötigen von Ihnen nur eine entsprechende Benachrichtigung und können dies sofort in unserem Systemen vermerken. Die E-Rechnung ist per Knopfdruck für Sie aktiviert.

Schicken Sie Ihre Nachricht bitte an business@conrad.at.