Recycling & Entsorgung

Entsorgung von Elektroaltgeräten (nach dem ElektroG)

Elektroaltgeräte enthalten sowohl wertvolle Ressourcen, die durch Recycling weiter genutzt werden können, als auch Schadstoffe, welche bei unsachgemäßer Entsorgung zu großen Umweltproblemen führen können. Aus diesem Grund sind Verbraucher*innen gesetzlich verpflichtet, Elektroaltgeräte ordnungsgemäß zu entsorgen.

Alle Elektro- und Elektronikgeräte, die von dieser Regelung betroffen sind, müssen mit diesem Symbol gekennzeichnet werden. Es weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer nicht in den Hausmüll, sondern an einer zugelassenen Sammel- oder Rücknahmestelle zu entsorgen ist. 

Als Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten ist Conrad gesetzlich zur kostenlosen Rücknahme von Altgeräten in haushaltsüblichen Mengen verpflichtet. Dies ist nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft und unabhängig von den “ElektroG-Kategorien”.

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