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Conrad
  1. Über Conrad
  2. Rechtliches
  3. Conrad PRO

Conrad PRO – Teilnahmebedingungen

Stand: 23. Juni 2026

  1. Geschäftskunden
  2. Privatkunden


1. Geltungsbereich

1.1. Diese Teilnahmebedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Conrad Electronic GmbH & Co KG (nachfolgend „Conrad“) und einem Unternehmer (nachfolgend „Mitglied“) im Rahmen der PRO-Mitgliedschaft. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.2. Diese Conrad PRO Teilnahmebedingungen gelten für unsere Geschäftskunden in Österreich. Das Angebot des Conrad PRO-Programms gilt nicht für Konzerne und Geschäftskunden mit individuellen Konditionsvereinbarungen.

1.3. Alle Leistungen und Angebote von Conrad erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Teilnahmebedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Conrad mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Mitglied“ genannt) über die von ihr angebotenen PRO-Mitgliedschaften schließt.

1.4. Sofern das Mitglied neben der PRO-Mitgliedschaft auch einen von Conrad angebotenen Service in Anspruch nehmen möchte, gelten hierfür die „Besonderen Geschäftsbedingungen“ dieser jeweiligen Services. Diese Bedingungen sind bei den jeweiligen Services aufgeführt und gelten im Falle der Inanspruchnahme neben den nachfolgenden Bedingungen. Im Falle von Kollisionen zwischen diesen Teilnahmebedingungen und den „Besonderen Geschäftsbedingungen“ der einzelnen Services gehen letztere stets vor.

1.5. Geschäftsbedingungen des Mitglieds oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Conrad ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Conrad auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Mitglieds oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

 

2. Vertragsgegenstand und Gebühren

2.1. Mit Abschluss der Conrad PRO-Mitgliedschaft erhält das Mitglied Zugang zu exklusiven Vorteilen und Services. Gegenstand des Vertrags ist ausschließlich die Gewährung des Zugangs zu bestimmten Vorteilen, wie im jeweiligen Leistungsangebot von Conrad beschrieben. Ausgenommen von diesen Vorteilen sind Angebote von Drittanbietern (Marktplatz-Verkäufer). Ein Anspruch auf bestimmte Einzelleistungen oder Vergünstigungen Dritter besteht nur im Rahmen der jeweils gültigen Angebote. 

Conrad erwartet von den Mitgliedern des PRO-Programms, dass dieses nur selbst bzw. durch seine Mitarbeitende im Rahmen seines Geschäfts- bzw. Gewerbebetriebs genutzt wird und von sich aus alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen ergreift, um einen Missbrauch des Programms zu vermeiden. Sollte dennoch wider Erwarten ein Missbrauch erfolgen, wird Conrad den Beantragenden des Programms dafür in Anspruch nehmen. Sollten Anhaltspunkte für einen Missbrauch vorliegen, so erwartet Conrad Electronic, dass dies unverzüglich per E-Mail oder telefonisch bei Conrad Electronic angezeigt wird.

2.2. Diese exklusiven Vorteile und Services können z.B. folgendes umfassen:

2.2.1. Sonderaktionen: Mitgliedern wird ein priorisierter Zugang zu zeitlich limitierten Verkaufsaktionen gewährt. Conrad informiert hierüber rechtzeitig per E-Mail oder über das Kundenkonto. Ein Anspruch auf die Verfügbarkeit bestimmter Waren besteht trotz frühzeitigem Zugang nicht.

2.2.2. Exklusive Rabatte: Mitglieder erhalten regelmäßig Zugang zu exklusiven Nachlässen und Vorteilscoupons.

2.2.3. PRO Vorteilspreise: Produkte, die mit dem "PRO Label" auf conrad.at gekennzeichnet sind, werden für Mitglieder zu reduzierten Konditionen gegenüber dem regulären Verkaufspreis angeboten.

Alle für Conrad PRO qualifizierten Produkte sind auf den Produktdetailseiten als solche gekennzeichnet. Für einige mit dem PRO Label bestellbare Artikel können zusätzlich besondere Entgelte, Bearbeitungsgebühren und/oder Steuern anfallen. Siehe auch: Lieferarten

2.2.4. Preisgarantie: Reserviert das Mitglied Artikel aus dem Conrad Sortiment zum aktuellen Preis, gilt dieser Preis für 30 Tage als fixiert. Sollte der offizielle Verkaufspreis auf conrad.at innerhalb dieses Zeitraums sinken, wird dem Mitglied automatisch der niedrigere Preis berechnet. 

a) Gegenstand: Conrad bietet dem Mitglied die Möglichkeit, den aktuellen Verkaufspreis eines Artikels für einen Zeitraum von 30 Kalendertagen ab Reservierung zu fixieren („Preisgarantie“). Conrad behält sich das Recht vor, die Preisgarantie für Speicher, PC/Serverkomponenten und andere Produkte auszuschließen. Im Falle eines Ausschlusses würden diese aus der Preisgarantie entfernt werden.

b) Bindungswirkung: Mit der Bestätigung der “Preisgarantie” gibt Conrad ein bindendes Angebot gemäß ab. Conrad verzichtet für die Dauer auf sein Recht zum freien Widerruf dieses Angebots.

c) Annahme durch Kunden: Der Vertrag kommt erst zustande, wenn das Mitglied innerhalb dieser 30 Tage den Kaufprozess unter Nutzung des reservierten Preises abschließt. Es besteht keine Abnahmepflicht für das Mitglied.

d) Erlöschen: Nach Ablauf der 30 Tage erlischt die Preisbindung automatisch. Es gilt dann wieder der tagesaktuelle Preis auf der Webseite.

e) Verfügbarkeit: Die Preisgarantie gilt nur solange der Vorrat reicht. Eine Reservierung des Preises ist keine garantierte Warenreservierung.

2.2.5. Versandkonditionen: Der Vorteil der versandkostenfreien Lieferung ist gültig für Standard-Lieferungen innerhalb Österreichs. Bis zu einem Bestellwert von 15,00 EUR (zzgl. MwSt.) erheben wir nur den Mindermengenzuschlag. Etwaige Zuschläge wie beispielsweise der Sperrgutzuschlag oder Sonderzuschläge sind nicht inbegriffen. Ausgenommen von diesem Vorteil sind weiterhin Versandkosten von Drittanbietern (Marktplatz-Verkäufer), deren Versandkosten individuell erhoben werden. Weitere Informationen zu Versandkonditionen finden Sie hier: Lieferarten

2.2.6. Erweiterte Rückgabe (30 Tage): Unbeschadet der dem Mitglied gesetzlich zustehenden Rechte bietet Conrad im Rahmen der Conrad PRO Mitgliedschaft das nachstehende Rückgaberecht an: Produkte von Conrad können Sie innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum an Conrad Electronic. Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren, sofern das Mitglied sich einen Rücksendeaufkleber unter Retourenportal downloadet und verwendet. Wird dieser Rücksendeaufkleber nicht verwendet, trägt das Mitglied die Kosten der Rücksendung. Für Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht per Paket zurückgesendet werden können und als solche in der Rechnung als „Sperrgut“ gekennzeichnet sind, gilt: Conrad holt die Waren an der österreichischen  Lieferadresse des Mitglieds ab. Bereits geleistete Zahlungen werden dem Kundenkonto gutgeschrieben, sofern die Warenrücksendung akzeptiert wurde. Die Rücksendung hat zu erfolgen an Conrad Electronic Electronic GmbH & Co KG, Paketfach Conrad 1, 4005 Allhaming. Dieses freiwillige Rückgaberecht räumen wir Ihnen zu folgenden Bedingungen ein: · die Ware ist unbenutzt; · die Ware ist unbeschädigt; · die Ware ist vollständig, - die Waren wurde nicht nach Kundenspezifikationen aus Standardkomponenten konfiguriert 

2.2.7. 36 Monate Langzeitgarantie: Mit der Teilnahme bei Conrad PRO erhält das Mitglied automatisch den Vorteil der kostenfreien 36 Monate Langzeitgarantie für alle von ihm eingekauften Neugeräte aus dem Conrad Electronic-Sortiment, sofern es sich nicht um Marktplatz-Artikel von Drittanbietern handelt. Die Langzeitgarantie gilt nur für den Käufer in Österreich und ist nicht übertragbar. Die gesetzlichen Rechte gegen Conrad Electronic aus dem mit uns geschlossenen Kaufvertrag werden von diesem Garantieversprechen in keiner Weise eingeschränkt. Insbesondere etwaig bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte Conrad Electronic gegenüber bleiben von diesem Garantieversprechen unberührt. Ist die Kaufsache mangelhaft, kann das Mitglied sich daher in jedem Fall an Conrad Electronic im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung halten, unabhängig davon, ob ein Garantiefall vorliegt oder die Garantie in Anspruch genommen wird. Der Garantiegeber ist Conrad Electronic GmbH & Co KG, Dursiolstraße 2, 4600 Wels. Hierzu gelten die nachfolgenden Bedingungen: 

a) Neugeräte und deren Komponenten, die aufgrund von Fabrikations- und/oder Materialfehlern innerhalb von 36 Monate ab Datum Kaufbeleg einen Defekt aufweisen, werden von Conrad Electronic nach eigener Wahl gegen ein dem Stand der Technik entsprechendes Gerät kostenlos ausgetauscht oder repariert. Für Verschleißteile (z.B. Akkus/Batterien, Leuchtmittel usw.) gilt diese Garantie 6 Monate ab Datum Kaufbeleg.

b) Diese Garantie gilt nicht, soweit der Defekt auf unsachgemäße Behandlung, falsche Installation des Gerätes und/oder Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung/Handbuch beruht. c) Datenverluste und Folgeschäden können im Rahmen dieser Garantie nicht geltend gemacht werden.

d) Ist eine Reparatur oder ein Umtausch aus wirtschaftlichen oder sonstigen Gründen nicht möglich, so erhält der Kunde den Kaufpreis erstattet. Die Entscheidung über das Bestehen von wirtschaftlichen oder sonstigen Gründen, die eine Reparatur oder einen Umtausch unmöglich machen, liegt allein im Ermessen von Conrad Electronic. Mit der Rückzahlung des Kaufpreises hat Conrad Electronic seine Vertragspflicht erfüllt. 

e) Bei einem Umtausch oder einer Reparatur beginnt die Garantiefrist nicht erneut. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben davon unberührt. 

f) Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg mit Kaufdatum. Die 36 Monate Langzeit-Garantie beginnt mit dem Tag der Rechnungsstellung und endet nach Ablauf von 3 Jahren. Sie gilt nur für den Käufer  in Österreich und ist nicht übertragbar. 

g). Soweit Conrad Electronic im Rahmen der Garantie eine Ware austauscht oder den Kaufpreis erstattet, wird bereits heute vereinbart, dass das Eigentum an der auszutauschenden/gutgeschriebenen Ware wechselseitig in dem Zeitpunkt vom Kunden auf Conrad Electronic bzw. umgekehrt übergeht, in dem einerseits Conrad Electronic die Ware vom Kunden zurückgesandt bekommt bzw. der Kunde die Austauschlieferung oder die Kaufpreisrückerstattung von Conrad Electronic erhält.

2.2.8. Verlängertes Zahlungsziel auf 45 Tage:  Voraussetzung für den Erhalt des verlängerten Zahlungsziels im Rahmen des Conrad PRO-Programms ist eine positive Bonitätsprüfung. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung bei den Auskunfteien und Ihre Rechte als Betroffener finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

2.2.9. Service Kontakt: Mitgliedern steht für Fragen online ein Kontaktformular unter https://www.conrad.at/de/account.html#/conrad-pro zur Verfügung. Anfragen über den dedizierten Conrad PRO-Service-Kontakt werden innerhalb eines priorisierten Zeitfensters bearbeitet. Dabei sind folgende Servicezeiten zu berücksichtigen: Werktags, Montag bis Freitag von 08:00 Uhr - 17:00 Uhr (außer an gesetzlichen Feiertagen).

 

3. Angebot und Vertragsschluss

3.1. Die Präsentation der Mitgliedschaft auf der Website von Conrad stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar (invitatio ad offerendum). Für den Abschluss der Mitgliedschaft ist Ihre E-Mail-Adresse erforderlich, da die  exklusiven Vorteile und Services ausschließlich per E-Mail kommuniziert werden. Die Zusendung von programmbezogender E-Mail Kommunikation, um die exklusiven Vorteile und Services zu erhalten,  ist die Voraussetzung für eine Conrad PRO Mitgliedschaft. Die E-Mail Kommunikation endet mit Kündigung der PRO Mitgliedschaft.

3.2. Das Mitglied gibt durch Abschluss des Bestellvorgangs und Betätigung des Buttons „Kostenpflichtig bestellen“ ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Teilnahmevertrages, der erst nach Ablauf des Testzeitraums entgeltpflichtig wird, ab. 

3.3. Der Vertrag kommt mit Zugang einer Bestätigungsmail von Conrad zustande. Conrad ist berechtigt, das Angebot des potentiellen Mitglieds ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

3.4. Der Vertragstext wird von Conrad gespeichert und ist dem Mitglied auf Anfrage zugänglich. Die Vertragssprache ist Deutsch.

3.5. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Conrad und dem Mitglied ist der schriftlich geschlossene Kaufvertrag, einschließlich dieser Teilnahmebedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen von Conrad vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.

3.6. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Teilnahmebedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter von Conrad nicht berechtigt, von der schriftlichen Vereinbarung abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbes. per Telefax oder per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.

3.7. Das Conrad PRO Mitglied muss Unternehmer sein, um sich bei Conrad PRO registrieren zu können. Conrad PRO darf nicht zu Wiederverkaufszwecken genutzt werden oder um Produkte an eigene oder potenzielle Kunden zu versenden. 

 

4. Kostenloser Testzeitraum

4.1. Das Mitglied kann die Vorteile der PRO-Mitgliedschaft nach Registrierung während eines kostenlosen Testzeitraums von 30 (dreißig) Tagen ab dem Tag der Bestätigung (nachfolgend „Testzeitraum“) kostenlos testen. Während des Testzeitraums stehen dem Mitglied alle unter Ziffer 2 aufgeführten Conrad PRO-Vorteile vollumfänglich zur Verfügung.

4.2. Dieses Angebot gilt nur für Neukunden, d.h. Mitglieder, die in den 24 Monaten vor Abgabe des Angebots keinen Conrad PRO-Testzeitraum nach Ziffer 4.1 genutzt haben. Das Angebot des Conrad PRO-Programms gilt ferner nicht für Unternehmen, die bereits individuellen Konditionsvereinbarungen mit Conrad besitzen.

4.3. Das Mitglied kann die Mitgliedschaft während des Testzeitraums jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Die Kündigung kann einfach über das Kundenkonto oder über den dafür vorgesehenen Kündigungsbutton erfolgen. In diesem Fall entstehen dem Mitglied keinerlei Kosten. Der Vertrag endet dann mit Ablauf des Testzeitraums. 

4.4. Conrad weist das Mitglied frühzeitig vor Ablauf des Testzeitraums per E-Mail auf den bevorstehenden Übergang in die kostenpflichtige Mitgliedschaft hin.

4.5. Wird die Mitgliedschaft nicht vor Ablauf des Testzeitraums gekündigt, wandelt sie sich automatisch in eine kostenpflichtige Mitgliedschaft mit einer Anfangslaufzeit von einem Jahr um. Dem Mitglied werden die anfallenden Kosten im Rahmen der vorvertraglichen Informationen sowie in der Auftragsbestätigung klar und verständlich mitgeteilt.

 

5. Laufzeit und Kündigung der kostenpflichtigen Mitgliedschaft

5.1. Die kostenpflichtige Mitgliedschaft wird für die Anfangslaufzeit von einem Jahr abgeschlossen und verlängert sich danach automatisch auf unbestimmte Zeit, sofern sie nicht fristgerecht gekündigt wird.

5.2. Die Mitgliedschaft kann von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende der Anfangslaufzeit, danach jederzeit zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.

5.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Conrad liegt insbesondere vor, wenn 

  • das Mitglied mit fälligen Zahlungen trotz Mahnung und Fristsetzung in Verzug ist oder 
  • wenn festgestellt wird, dass (a) die Nutzung des PRO-Programms durch das Mitglied diese Bedingungen (insbesondere Ziffer 2.5) oder anwendbare Gesetze verletzt oder (b) dass PRO-Vorteile betrügerisch oder missbräuchlich genutzt werden.

5.4. Die Kündigung ist in Textform (z. B. per E-Mail oder über die Kundenverwaltung bzw. den Kündigungsbutton auf der Website von Conrad) zu erklären. Nach Zugang der Kündigung bei Conrad bestätigt diese die Kündigung unverzüglich in Textform.

 

6. Entgelt und Zahlungsbedingungen

6.1. Die aktuellen Mitgliedsgebühren, die derzeit verfügbaren Mitgliedschaftsmodelle und die Laufzeiten des Conrad PRO-Programms ergeben sich aus dem im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisangebot, welche Sie unter conrad.at finden. Nähere Einzelheiten über Ihre Mitgliedschaft, Ihre Mitgliedsgebühr und deren nächstes Fälligkeitsdatum finden Sie unter Mein Konto.

6.2. Wird die Zahlungsmethode während des Mitgliedschaftszeitraums ungültig oder wird die Abbuchung aus irgendeinem anderen Grund, der sich Conrads Kontrolle entzieht, abgelehnt, ist Conrad berechtigt, eine andere in dem Kundenkonto hinterlegte Zahlungsmethode zu belasten. Wenn alle der angegebenen Zahlungsmethoden abgelehnt werden und nicht innerhalb von 30 Tagen eine neue gültige Zahlungsmethode angeben wird, wird die Mitgliedschaft beendet.

6.3. Alle angegebenen Preise sind Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Das Mitglied kann seine Rechnungen im Bereich „Mein Konto“ einsehen, wenn er sich als Mitglied registriert und sich über die Website mit Ihren Zugangsdaten angemeldet hat. Die Rechnungen werden dem Mitglied elektronisch im PDF-Format zum Download zur Verfügung gestellt.

6.4. Die Abrechnung erfolgt jeweils zu Beginn des Abrechnungszeitraums im Voraus. Als Zahlungsmethoden stehen die auf der Website von Conrad angegebenen Optionen zur Verfügung.

6.5. Rechnungsbeträge sind innerhalb von sechzehn Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei Conrad. Die Zahlung per Scheck ist ausgeschlossen, sofern sie nicht im Einzelfall gesondert vereinbart wird. Leistet das Mitglied bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit dem gesetzlichen Zinssatz zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.

6.6. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Mitglieds oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder sich aus demselben Auftrag ergeben, unter dem die betreffende Lieferung erfolgt ist.

 

7. Verfügbarkeit, Leistungen Dritter

Conrad strebt eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Plattform an, übernimmt jedoch keine Garantie für eine ununterbrochene Verfügbarkeit. Planmäßige Wartungsarbeiten werden dem Mitglied nach Möglichkeit vorab angekündigt.

 

8. Nichtübertragbarkeit

Die Mitgliedschaft oder die sich daraus ergebenden Vorteile inklusive Aktionscodes für PRO-Mitglieder dürfen weder übertragen noch abgetreten werden, solange dies nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen oder in den einschlägigen Aktionsbedingungen erlaubt wird. 

 

9. Haftung

9.1. Die Haftung von Conrad auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbes. aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Ziffer 9 eingeschränkt.

9.2. Conrad haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und Installation des Liefergegenstands, dessen Freiheit von Rechtsmängeln sowie solchen Sachmängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Mitglied die vertragsgemäße Verwendung der Leistung ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Mitglieds oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.

9.3. Soweit Conrad gem. Ziffer 9.2 dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die Conrad bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.

9.4.Im Falle von Datenverlusten haftet Conrad nur, wenn das Mitglied die Daten regelmäßig - mindestens einmal täglich - nachweisbar gesichert hat. Die Haftung für Datenverluste ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei Vorhandensein einer Sicherungskopie beschränkt, es sei denn, die Datenverluste wurden von Conrad vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. 

9.5.Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht von Conrad für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag von 10.000 EUR je Schadensfall beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.

9.6. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Conrad.

9.7. Soweit Conrad Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

9.8. Die Einschränkungen dieser Ziffer 9 gelten nicht für die Haftung von Conrad wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz

 

10. Änderungen der Teilnahmebedingungen, der Preise und der Leistungen

10.1. Conrad ist berechtigt, diese Teilnahmebedingungen zu ändern, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses unberührt bleiben, die Änderung zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, welche bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses merklich stören würde. “Wesentliche Regelungen” in diesem Sinne sind insbesondere solche über Art und Umfang des vertraglich vereinbarten Leistungsgegenstands und die Laufzeit einschließlich der Regelungen zur Kündigung.

10.2. Conrad ist berechtigt, den Leistungsgegenstand zu ändern, soweit dies aus triftigem Grund erforderlich ist, das Mitglied hierdurch gegenüber dem Leistungsgegenstand objektiv nicht schlechter gestellt und von dem Leistungsgegenstand nicht wesentlich abgewichen wird. Ein “triftiger Grund” zur Änderung des Leistungsgegenstandes in diesem Sinne besteht dann, wenn der Leistungsgegenstand an technische Entwicklungen angepasst wird, Dritte, von denen Conrad zur Erbringung seiner Leistungen notwendige Vorleistungen bezieht, ihr Leistungsangebot ändern oder gesetzliche Bestimmungen oder gerichtliche Entscheidungen eine Einschränkung oder Erweiterung des Leistungsgegenstandes erforderlich machen.

10.3. Conrad ist berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu erhöhen, wenn dies geschieht, um gestiegene Kosten an das Mitglied weiterzugeben. Das Recht zur Preisanpassung erfasst insbesondere den Fall, dass Dritte, von denen Conrad zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen notwendige Vorleistungen bezieht, ihre Preise erhöhen. Ferner ist Conrad berechtigt, die Preise bei einer Erhöhung der Mehrwertsteuer entsprechend anzupassen.

10.4. Nach Ziffern 10.2 bis 10.4 beabsichtigte Änderungen der Teilnahmebedingungen, des Leistungsgegenstands sowie der Vergütung werden dem Mitglied mindestens einen Monat vor ihrem Wirksamwerden per E-Mail an die von dem Mitglied angegebene E-Mail-Adresse mitgeteilt. Dem Mitglied steht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ein Sonderkündigungsrecht zu. Kündigt das Mitglied innerhalb von einem Monat nach Zugang der Änderungsmitteilung nicht schriftlich, werden die Änderungen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. Das Mitglied wird auf diese Folge in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen.

 

11. Datenschutz

11.1. Conrad verarbeitet personenbezogene Daten des Mitglieds ausschließlich zur Erfüllung des Vertrages sowie auf Basis sonstiger gesetzlicher Erlaubnistatbestände gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

11.2.Einzelheiten zur Datenverarbeitung, insbesondere zu Zweck, Rechtsgrundlage, Speicherdauer und den Betroffenenrechten des Mitglieds (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch), finden Sie in  der Datenschutzerklärung von conrad.at  unter   https://www.conrad.at/de/ueber-conrad/rechtliches/datenschutz.html

 

12. Kundenservice

Mitgliedern steht für Fragen online ein Kontaktformular unter https://www.conrad.at/de/account.html#/conrad-pro zur Verfügung.

 

13. Vertraulichkeit

13.1. Alle Informationen, die das Mitglied im Zusammenhang mit diesem Vertrag von Conrad erhält, gelten als vertraulich, es sei denn, sie sind öffentlich bekannt. Reverse Engineering ist nicht erlaubt. Vertrauliche Informationen sind geheim zu halten und dürfen während der Laufzeit des Vertrages und bis zu drei Jahre nach dessen Beendigung keinem Dritten zugänglich gemacht werden. 

13.2. Von dieser Geheimhaltungspflicht sind insbesondere auch der Inhalt und die Bedingungen dieses Vertrages geschützt.

 

14. Schlussbestimmung

14.1. Ist das Mitglied Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in Österreich keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen Conrad und dem Mitglied nach Wahl von Conrad Wels oder der Sitz des Mitglieds. Für Klagen gegen Conrad ist in diesen Fällen jedoch Wels ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

14.2. Die Beziehungen zwischen Conrad und dem Mitglied unterliegen ausschließlich österreichischem Recht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980 (CISG) gilt nicht.

14.3. Soweit der Vertrag oder diese Teilnahmebedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Teilnahmebedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

 

1. Geltungsbereich, wesentliche Merkmale der Dienstleistung

1.1. Diese Teilnahmebedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Conrad Electronic GmbH & Co KG, Dursiolstraße 2, 4600 Wels (nachfolgend „Conrad“) und dem Verbraucher (nachfolgend „Mitglied“) im Rahmen der PRO-Mitgliedschaft. Verbraucher im Sinne dieser Bedingungen ist jede natürliche Person, die die Mitgliedschaft zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

1.2. Mit Abschluss der Conrad PRO-Mitgliedschaft erhält das Mitglied Zugang zu exklusiven Vorteilen und Services. Gegenstand des Vertrags ist ausschließlich die Gewährung des Zugangs zu bestimmten Vorteilen wie im jeweiligen Leistungsangebot von Conrad beschrieben. Ein Anspruch auf bestimmte Einzelleistungen oder Vergünstigungen Dritter besteht nur im Rahmen der jeweils gültigen Angebote. Für den Abschluss der Mitgliedschaft ist Ihre E-Mail-Adresse erforderlich, da die  exklusiven Vorteile und Services ausschließlich per E-Mail kommuniziert werden. Die Zusendung von programmbezogener E-Mail Kommunikation, um Informationen über die exklusiven Vorteile und Services zu erhalten,  ist die Voraussetzung für eine Conrad PRO Mitgliedschaft. Die E-Mail Kommunikation endet mit Kündigung der PRO Mitgliedschaft.

1.3. Diese exklusiven Vorteile und Services können Folgendes umfassen:

1.3.1. Sonderaktionen: Mitgliedern wird ein priorisierter Zugang zu zeitlich limitierten Verkaufsaktionen gewährt. Conrad informiert hierüber rechtzeitig per E-Mail oder über das Kundenkonto. Ein Anspruch auf die Verfügbarkeit bestimmter Waren besteht trotz frühzeitigem Zugang nicht.

1.3.2. Exklusive Rabatte: Mitglieder erhalten regelmäßig Zugang zu exklusiven Nachlässen und Vorteilscoupons.

1.3.3. PRO-Vorteilspreise: Produkte, die mit dem „PRO Label“ auf conrad.at gekennzeichnet sind, werden für Mitglieder zu reduzierten Konditionen gegenüber dem regulären Verkaufspreis angeboten. Alle für Conrad PRO qualifizierten Produkte sind auf den Produktdetailseiten als solche gekennzeichnet. Für einige mit dem PRO Label bestellbare Artikel können zusätzlich besondere Entgelte, Bearbeitungsgebühren und/oder Steuern anfallen. Siehe auch:  https://www.conrad.at/de/service.html#lieferung

1.3.4. Versandkonditionen: Der Vorteil der versandkostenfreien Lieferung ist gültig für Standard-Lieferungen innerhalb Österreichs ab einem Mindestbestellwert von € 15,--. Bis zu diesem Bestellwert (inkl. MwSt.) erheben wir nur den Mindermengenzuschlag. Etwaige Zuschläge wie beispielsweise der Sperrgutzuschlag oder Sonderzuschläge sind nicht inbegriffen. Weitere Informationen zu Versandkonditionen finden Sie hier: https://www.conrad.at/de/service.html#lieferung

1.3.5. Erweiterte Rückgabe (30 Tage): Unbeschadet der dem Mitglied gesetzlich zustehenden Rechte bietet Conrad im Rahmen der Conrad PRO Mitgliedschaft das nachstehende Rückgaberecht an: 

Produkte von Conrad kann das Mitglied innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum an Conrad zurücksenden. Conrad Electronic trägt die Kosten der Rücksendung der Waren, sofern das Mitglied sich einen Rücksendeaufkleber unter https://returns.parcellab.com/conrad/at/de/#/ downloadet und verwendet. Wird dieser DHL/GLS-Rücksendeaufkleber nicht verwendet, trägt das Mitglied die Kosten der Rücksendung. Für Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht per Paket zurückgesendet werden können und als solche in der Rechnung als „Sperrgut“ gekennzeichnet sind, gilt: Conrad Electronic holt die Waren an Ihrer österreichischen Lieferadresse ab. Bereits geleistete Zahlungen werden dem Kundenkonto gutgeschrieben, sofern die Warenrücksendung akzeptiert wurde. Die Rücksendung hat zu erfolgen an:

Conrad Electronic GmbH & Co KG, 
Paketfach Conrad 1, 
4005 Allhaming
Österreich

Dieses geänderte Rückgaberecht räumt Conrad Electronic dem Mitglied zu folgenden Bedingungen ein: (1) die Ware ist unbenutzt; (2) die Ware ist unbeschädigt; (3) die Ware ist vollständig, (4) die Ware wurde nicht nach Kundenspezifikationen aus Standardkomponenten konfiguriert.

1.3.5. 36 Monate Langzeitgarantie: Mit der Teilnahme bei Conrad PRO erhält das Mitglied automatisch den Vorteil der kostenfreien 36 Monate Langzeitgarantie für alle von ihm eingekauften Neugeräte aus dem Conrad Electronic-Sortiment. Die Langzeitgarantie gilt nur für den Käufer in Österreich und ist nicht übertragbar. Die gesetzlichen Rechte des Mitglieds gegenüber Conrad aus dem mit uns geschlossenen Kaufvertrag werden von diesem Garantieversprechen in keiner Weise eingeschränkt. Insbesondere bleiben etwaig bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber von diesem Garantieversprechen unberührt. Ist die Kaufsache mangelhaft, kann sich das Mitglied daher in jedem Fall an Conrad im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung halten, unabhängig davon, ob ein Garantiefall vorliegt oder die Garantie in Anspruch genommen wird. 

Der Garantiegeber ist Conrad Electronic GmbH & Co KG, Durisolstraße 2, 4600 Wels

Hierzu gelten die nachfolgenden Bedingungen:

a) Neugeräte und deren Komponenten, die aufgrund von Fabrikations- und/oder Materialfehlern innerhalb von 36 Monaten ab Datum Kaufbeleg einen Defekt aufweisen, werden von Conrad nach eigener Wahl gegen ein dem Stand der Technik entsprechendes Gerät kostenlos ausgetauscht oder repariert. Für Verschleißteile (z.B. Akkus/Batterien, Leuchtmittel usw.) gilt diese Garantie 6 Monate ab dem Datum des Kaufbelegs.

b) Diese Garantie gilt nicht, soweit der Defekt auf unsachgemäße Behandlung, falsche Installation des Gerätes und/oder Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung/Handbuch beruht. 

c) Datenverluste und Folgeschäden können im Rahmen dieser Garantie nicht geltend gemacht werden. 

d) Ist eine Reparatur oder ein Umtausch aus wirtschaftlichen oder sonstigen Gründen nicht möglich, so erhält das Mitglied den Kaufpreis erstattet. Die Entscheidung über das Bestehen von wirtschaftlichen oder sonstigen Gründen, die eine Reparatur oder einen Umtausch unmöglich machen, liegt allein im Ermessen von Conrad. Mit der Rückzahlung des Kaufpreises hat Conrad seine Vertragspflicht erfüllt. 

e) Bei einem Umtausch oder einer Reparatur beginnt die Garantiefrist nicht erneut. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben davon unberührt. 

f) Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg mit Kaufdatum. Die 36 Monate Langzeit-Garantie beginnt mit dem Tag der Rechnungsstellung und endet nach Ablauf von 3 Jahren. Sie gilt nur für den Käufer in Österreich und ist nicht übertragbar. 

g). Soweit Conrad im Rahmen der Garantie eine Ware austauscht oder den Kaufpreis erstattet, wird bereits heute vereinbart, dass das Eigentum an der auszutauschenden/gutgeschriebenen Ware wechselseitig in dem Zeitpunkt vom Mitglied auf Conrad bzw. umgekehrt übergeht, in dem einerseits Conrad die Ware vom Mitglied zurückgesandt bekommt bzw. das Mitglied die Austauschlieferung oder die Kaufpreisrückerstattung von Conrad erhält.

 

2. Vertragsschluss

2.1. Die Präsentation der Mitgliedschaft auf der Website von Conrad stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar (invitatio ad offerendum).

2.2. Das Mitglied gibt durch Abschluss des Bestellvorgangs und Betätigung des Buttons „Kostenpflichtig bestellen“ ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Teilnahmevertrages, der erst nach Ablauf des Testzeitraums entgeltpflichtig wird, ab. 

2.3. Der Vertrag kommt mit Zugang einer Bestätigungsmail von Conrad zustande. Conrad ist berechtigt, das Angebot des potentiellen Mitglieds ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

2.4. Der Vertragstext wird von Conrad gespeichert und ist dem Mitglied auf Anfrage zugänglich. Die Vertragssprache ist Deutsch.

2.5. Das Mitglied muss 18 Jahre oder älter sein, um sich bei Conrad PRO registrieren zu können. Conrad PRO darf nicht zu Wiederverkaufszwecken genutzt werden oder um Produkte an eigene oder potenzielle Kunden zu versenden.

 

3. Kostenloser Testzeitraum

3.1. Das Mitglied kann die Vorteile der PRO-Mitgliedschaft nach Registrierung während eines kostenlosen Testzeitraums von 30 (dreißig) Tagen ab dem Tag der Bestätigung (nachfolgend „Testzeitraum“) kostenlos testen. Während des Testzeitraums stehen dem Mitglied alle unter Ziffer 2 aufgeführten Conrad PRO-Vorteile vollumfänglich zur Verfügung.

3.2. Dieses Angebot gilt nur für Neukunden, d.h. Mitglieder, die in den 24 Monaten vor Abgabe des Angebots keinen Conrad PRO-Testzeitraum nach Ziffer 3.1 genutzt haben.

3.3. Das Mitglied kann die Mitgliedschaft während des Testzeitraums jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Die Kündigung kann einfach über das Kundenkonto oder über den dafür vorgesehenen Kündigungsbutton erfolgen. In diesem Fall entstehen dem Mitglied keinerlei Kosten. Der Vertrag endet dann mit Ablauf des Testzeitraums. 

3.4. Conrad weist das Mitglied frühzeitig vor Ablauf des Testzeitraums per E-Mail auf den bevorstehenden Übergang in die kostenpflichtige Mitgliedschaft hin.

3.5. Wird die Mitgliedschaft nicht vor Ablauf des Testzeitraums gekündigt, wandelt sie sich automatisch in eine kostenpflichtige Mitgliedschaft mit einer Anfangslaufzeit von einem Jahr um. Dem Mitglied werden die anfallenden Kosten im Rahmen der vorvertraglichen Informationen "Bestätigungsmail" sowie in der Rechnung klar und verständlich mitgeteilt.
 

4. Widerrufsrecht

4.1. Dem Mitglied steht als Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

Widerrufsrecht

Das Mitglied hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss das Mitglied uns (Conrad Electronic GmbH & Co KG

Durisolstraße2, 4600 Wels, E-Mail: sales@conrad.at) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Das Mitglied kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf der Webseite https://www.conrad.at/de/ueber-conrad/rechtliches/widerrufsbelehrung.html kann elektronisch ausgefüllt und übermittelt werden. Macht das Mitglied von dieser Möglichkeit Gebrauch, so wird Conrad Electronic unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.

Folgen des Widerrufs 

Wenn der Vertrag widerrufen wurde, haben alle erfolgten Zahlungen einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass eine andere Art der Lieferung als die angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt wurde), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückgezahlt zu werden, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei Conrad Electronic eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet Conrad Electronic dasselbe Zahlungsmittel, das das Mitglied bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wurde verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat das Mitglied einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Conrad Electronic von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet wurde, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an:

Conrad Electronic GmbH & Co KG
Durisolstraße 2
4600 Wels

E-Mail: sales@conrad.at

Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren:

Name des/der Verbraucher(s):

Anschrift des/der Verbraucher(s):

Datum:

Unterschrift des/der Verbraucher(s) 

(nur bei Mitteilung auf Papier)

5. Laufzeit und Kündigung der kostenpflichtigen Mitgliedschaft

5.1. Die kostenpflichtige Mitgliedschaft wird für die Anfangslaufzeit von einem Jahr abgeschlossen und verlängert sich danach automatisch auf unbestimmte Zeit, sofern sie nicht fristgerecht gekündigt wird.

5.2. Die Mitgliedschaft kann von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende der Anfangslaufzeit, danach jederzeit zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.

5.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Conrad liegt insbesondere vor, wenn 

  • das Mitglied mit fälligen Zahlungen trotz Mahnung und Fristsetzung in Verzug ist oder 
  • wenn festgestellt wird, dass (a) die Nutzung des PRO-Programms durch das Mitglied diese Bedingungen (insbesondere Ziffer 2.5) oder anwendbare Gesetze verletzt oder (b) dass PRO-Vorteile betrügerisch oder missbräuchlich genutzt werden.

5.4. Die Kündigung ist in Textform (z. B. per E-Mail oder über die Kundenverwaltung bzw. den Kündigungsbutton auf der Website von Conrad) zu erklären. Nach Zugang der Kündigung bei Conrad bestätigt diese die Kündigung unverzüglich in Textform.

 

6. Entgelt und Zahlungsbedingungen

6.1. Die aktuellen Mitgliedsgebühren ergeben sich aus dem im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisangebot, welche Sie unter conrad.at finden. Nähere Einzelheiten über Ihre Mitgliedschaft, Ihre Mitgliedsgebühr und deren nächstes Fälligkeitsdatum finden Sie unter Mein Konto.

6.2. Wird die Zahlungsmethode während des Mitgliedschaftszeitraums ungültig oder wird die Abbuchung aus irgendeinem anderen Grund, der sich Conrads Kontrolle entzieht, abgelehnt, ist Conrad berechtigt, eine andere in dem Kundenkonto hinterlegte Zahlungsmethode zu belasten. Wenn alle von den angegebenen Zahlungsmethoden abgelehnt werden und nicht innerhalb von 30 Tagen eine neue gültige Zahlungsmethode angegeben wird, wird die Mitgliedschaft beendet.

6.3. Alle angegebenen Preise sind Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

6.4. Die Abrechnung erfolgt jeweils zu Beginn des Abrechnungszeitraums im Voraus. Als Zahlungsmethoden stehen die auf der Website von Conrad angegebenen Optionen zur Verfügung.

 

7. Verfügbarkeit

Conrad strebt eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Plattform an, übernimmt jedoch keine Garantie für eine ununterbrochene Verfügbarkeit. Planmäßige Wartungsarbeiten werden dem Mitglied nach Möglichkeit vorab angekündigt.

 

8. Nichtübertragbarkeit

Die Mitgliedschaft oder die sich daraus ergebenden Vorteile inklusive Aktionscodes für PRO-Mitglieder dürfen weder übertragen noch abgetreten werden, solange dies nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen oder in den einschlägigen Aktionsbedingungen erlaubt wird. 

 

9. Datenschutz

9.1. Conrad verarbeitet personenbezogene Daten des Mitglieds ausschließlich zur Erfüllung des Vertrages sowie auf Basis sonstiger gesetzlicher Erlaubnistatbestände gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

9.2. Einzelheiten zur Datenverarbeitung, insbesondere zu Zweck, Rechtsgrundlage, Speicherdauer und den Betroffenenrechten des Mitglieds (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch), finden Sie in  der  Datenschutzerklärung von conrad.at  unter https://www.conrad.at/de/ueber-conrad/rechtliches/datenschutz.html.

10. Änderungen der Teilnahmebedingungen, der Preise und der Leistungen

10.1. Conrad ist berechtigt, diese Teilnahmebedingungen zu ändern, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses unberührt bleiben, die Änderung zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, welche bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses merklich stören würde. “Wesentliche Regelungen” in diesem Sinne sind insbesondere solche über Art und Umfang des vertraglich vereinbarten Leistungsgegenstands und die Laufzeit einschließlich der Regelungen zur Kündigung.

10.2. Conrad ist berechtigt, den Leistungsgegenstand zu ändern, soweit dies aus triftigem Grund erforderlich ist, das Mitglied hierdurch gegenüber dem Leistungsgegenstand objektiv nicht schlechter gestellt und von dem Leistungsgegenstand nicht wesentlich abgewichen wird. Ein “triftiger Grund” zur Änderung des Leistungsgegenstandes in diesem Sinne besteht dann, wenn der Leistungsgegenstand an technische Entwicklungen angepasst wird, Dritte, von denen Conrad zur Erbringung seiner Leistungen notwendige Vorleistungen bezieht, ihr Leistungsangebot ändern oder gesetzliche Bestimmungen oder gerichtliche Entscheidungen eine Einschränkung oder Erweiterung des Leistungsgegenstandes erforderlich machen.

10.3. Conrad ist berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu erhöhen, wenn dies geschieht, um gestiegene Kosten an das Mitglied weiterzugeben. Das Recht zur Preisanpassung erfasst insbesondere den Fall, dass Dritte, von denen Conrad zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen notwendige Vorleistungen bezieht, ihre Preise erhöhen. Ferner ist Conrad berechtigt, die Preise bei einer Erhöhung der Mehrwertsteuer entsprechend anzupassen.

10.4. Nach Ziffer 10.1 bis 10.3 beabsichtigte Änderungen der Teilnahmebedingungen, des Leistungsgegenstands sowie der Vergütung werden dem Mitglied mindestens einen Monat vor ihrem Wirksamwerden per E-Mail an die von dem Mitglied angegebene E-Mail-Adresse mitgeteilt. Dem Mitglied steht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ein Sonderkündigungsrecht zu. Kündigt das Mitglied innerhalb von einem Monat nach Zugang der Änderungsmitteilung nicht schriftlich, werden die Änderungen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. Das Mitglied wird auf diese Folge in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen.

 

11. Kundenservice

Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Conrad-Kundenservice: kundenservice@conrad.at.

 

12. Streitbeilegung

Conrad ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet.

 

13. Schlussbestimmungen

13.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt das gesetzliche Recht.

13.2. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.

13.3. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedstaat genießen weiterhin den Schutz zwingender Verbraucherschutzvorschriften ihres Heimatstaates. 

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