Förderung der Elektromobilität durch den Staat

Um den Verkehr effizienter und umweltfreundlicher zu gestalten, hat das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie in Zusammenarbeit mit Automobilimporteuren, Zweiradimporteuren und dem österreichischen Sportfachhandel die E-Mobilitätsoffensive als wichtigen Beitrag für klimafreundliche Mobilität in Österreich gestartet.



Förderungen beim Kauf von Privatfahrzeugen

Der Kauf eines Elektro-Pkw mit reinem Elektroantrieb oder eines Brennstoffzellenfahrzeuges wird mit insgesamt 5.000 Euro gefördert. Plug-in-Hybride und Range Extender mit vollelektrischer Reichweite von mindestens 50 Kilometern (nach WLTP) erhalten eine Förderung in Höhe von insgesamt 2.500 Euro. Modelle mit einem Brutto-Listenpreis (Basismodell ohne Sonderausstattung) von mehr als 60.000 Euro sowie Plug-in-Hybride und Range Extender mit Dieselantrieb sind von der Förderung ausgeschlossen.

Auch die private E-Ladeinfrastruktur wird in Form eines Bonus in Kombination mit der E-Pkw-Förderung oder aber auch unabhängig vom Fahrzeugkauf in der Höhe von 600 Euro pro Wallbox oder intelligentem Ladekabel zusätzlich unterstützt. Für Wallboxen/Heimladestationen in Mehrparteienhäusern als Teil einer Gemeinschaftsanlage beträgt die Förderung sogar 1.800 Euro.

Förderungen E-Fahrzeuge für Privatpersonen Förderanteil der Automobilimporteure, Zweiradimporteure bzw. des Sportfachhandels Förderanteil vom BMK Gesamte Förderhöhe
E-Pkw mit reinem Elektroantrieb (BEF) und Brennstoffzelle (FCEV) 2.000 €
3.000 € 5.000 €
PlugIn-Hybrid (PHEV und Range Extender (REX,REEV) [ausgenommen Diesel] 1.250 € 1.250 € 2.500 €
E-Zweirad mit reinem Elektroantrieb Klasse L1e  350€ 450 € 800 €
E-Zweirad mit reinem Elektroantrieb Klasse L3e 500 € 700 €  1.200€
Elekrto-Transportrad oder Transportrad ohne Tretunterstützung (Ladegewicht > 80kg) 150 € + ein großes Fahrradservice im Sportfachhandel bzw. drei Jahre Garantie 850 € 1.000 €
E-Leichtfahrzeug der Klasse L2e, L5e, L6e, L7e - 1.300 € 1.300 €
Förderungen E-Ladeinfrastruktur für Privatpersonen Förderanteil vom BMK Gesamte Förderhöhe
Wallbox oder intelligentes 3-phasiges Ladekabel in einem Ein- oder Zweifamilienhaus 600 € 600 €
Intelligente OCPP-fähige Ladestation bei Installation in einem Mehrparteienhaus als Einzelanlage 900 € 900 €
Intelligente OCPP-fähige Ladestation bei Installation in einem Mehrparteienhaus Teil einer Gemeinschaftsanlage 1.800 € 1.800 €


E-Mobilitätsförderungen für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine

Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen werden bei der Anschaffung von Elektrofahrzeugen in den verschiedensten Fahrzeugkategorien und beim Auf- und Ausbau betrieblicher bzw. öffentlich zugänglicher E-Ladeinfrastruktur, bei E-Mobilitätsmanagement und Umstellung von Fuhrparks finanziell unterstützt. 

Beispielsweise beträgt die Förderung beim Kauf eines Elektro-Pkw mit reinem Elektroantrieb oder eines Brennstoffzellenfahrzeuges insgesamt 4.000 Euro. Plug-in-Hybride und Range Extender werden mit insgesamt 2.000 Euro unterstützt und die Errichtung von öffentlich zugänglichen Schnellladestationen kann mit bis zu 30.000 Euro pro Ladestation gefördert werden.

Förderungen E-Pkw für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine (N1 < 2,0 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht + M1) Förderanteil der Automobilimporteure Förderanteil vom BMK Gesamte Förderhöhe
E-Pkw mit reinem Elektroantrieb (BEV) und Brennstoffzelle (FCEV) 2.000 € 2.000 € 4.000 €
Plug-In Hybrid (PHEV) und Range Extender (REX, REEV) 1.000 € 1.000 € 2.000 €
Förderungen leichte E-Nutzfahrzeuge für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine Förderanteil der Automobilimporteure Förderanteil vom BMK Gesamte Förderhöhe
Leichtes E-Nutzfahrzeug mit reinem Elektroantrieb (BEV) und Brennstoffzelle (FCEV), N1 > 2,0 und < 2,5 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht 2.000 €
5.500 € 7.500 €
Leichtes E-Nutzfahrzeug mit reinem Elektroantrieb (BEV) und Brennstoffzelle (FCEV), N1 > 2,5 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht
2.000 € 10.500 € 12.500 €
E-Kleinbus mit reinem Elektroantrieb (BEV) und Brennstoffzelle (FCEV), M1 > 2,0 und < 2,5 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht [zugelassen für mindestens 7+1 Personen]
2.000 € 5.500 € 7.500 €
E-Kleinbus mit reinem Elektroantrieb (BEV) und Brennstoffzelle (FCEV), M1 > 2,5 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht [zugelassen für mindestens 7+1 Personen] 2.000 € 10.500 € 12.500€
Kleinbus der Klasse M2 2.000 € 22.000 € 24.000 €
E-Leichtfahrzeug der Klasse L2e, L5e, L6e, L7e - 1.300 € 1.300 €


Bundesweiter Ausbau der Ladesäulen

Mindestens alle 30 Kilometer befindet sich eine Ladesäule. Das Netz von öffentlichen E-Ladestationen ist stark angewachsen. Insgesamt gibt es bereits mehr als 5.000 öffentlich zugängliche Ladepunkte

Österreich zählt bereits heute zu den Vorreitern beim Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur. Rein rechnerisch teilen sich hierzulande vier E-Autos einen Ladepunkt. Die Empfehlung der EU-Kommission lautet mindestens ein Ladepunkt für zehn E-Fahrzeuge.